Update zur Maskenpflicht im ÖPNV
Bitte beachten Sie, die veränderte Maskenpflicht ab dem 25.01.2021. Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung besagt, dass das Tragen einer geeigneten medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95-Maske) ab sofort in unseren moobil+Bussen Pflicht ist.
Auszug aus der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(Niedersächsische Corona-Verordnung)
(Stand 25.01.2021)
"... § 3 Mund-Nasen-Bedeckung
(1) 1Jede Person hat, unbeschadet der Regelungen dieser Verordnung über
Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von
Einrichtungen, in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchsoder
Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen
Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen. 2Dies gilt auch für Personen, die
....
2. Verkehrsmittel des Personenverkehrs oder die dazugehörigen Einrichtungen wie zum
Beispiel Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen und Fähranleger nutzen..."
Neu hinzugefügt wurde unter §3 Abschnitt 3
"...
(3) 1 Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Absätze 1 und 2 ist jede geeignete
textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von
übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert,
unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.
2 Die Mund-Nasen-Bedeckung ist nur geeignet, wenn sie eng anliegt.
3 Abweichend von Satz 1 ist für eine Person, die
1. sich in einem geschlossenen Raum eines Betriebs oder einer Einrichtung jeweils im
Sinne des § 10 Abs. 1 b Satz 1 Nrn. 1 bis 23 und Satz 2, in dem vor dem Raum
gelegenen Eingangsbereich, auf einem zugehörigen Parkplatz oder während der
jeweiligen Marktöffnungszeiten auf einem Wochenmarkt aufhält,
2. nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs oder eine
dazugehörige Einrichtung nutzt..."
Die vollständige Verordnung finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html